Was ist eine Tragwerksplanung?

posted am: 16 April 2019

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Statik allein reicht nicht aus, um ein ordentliches Bauwerk zu realisieren. Dabei ist es unerheblich, ob das Projekt in Einzelvergaben mit dem Bauträger bzw. dem Architekten oder über Generalübernehmer abgewickelt wird. Die Tragwerksplanung ist mehr als nur Statik. Einfach gesagt ist die Statik eine Kategorie der Tragwerksplanung. Oft werden die Begrifflichkeiten allerdings gleichgestellt, was dann zu Missverständnissen beim Auftraggeber und dem Auftragnehmer führt. Allerspätestens, wenn es klemmt, stellt man fest, dass ein erheblicher Unterschied zwischen den Gebieten besteht sowohl in der Leistungserbringung als auch in der Honorierung. Wer lediglich die statische Berechnung mit Positionsplänen beauftragt, wird ausschließlich jene Leistungen erhalten und bezahlen. Wer die vorher unerlässlichen Leistungsphasen beispielsweise Grundlagenermittlung, Planung und Entwurfsleistungsphase sowie an der Leistungsphase 4. Wenn man diese Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe nicht beauftragt, wird ebendiese Leistung nicht erhalten und insofern wird niemals eine makellose Lösung für das Tragwerk bekommen. Er vergibt den Vorteil von der Erfahrung des Tragwerksplaners profitieren zu können.   

Die Tragwerksplanung ist weit mehr als die angeführten Inhalte zur Statik und Ausführungsplänen. Die Tragwerksplanung beginnt dabei deutlich früher, nämlich bereits in der Entwurfs- und Baugesuchsphase, bei der die Jürgen Hellmann Tragwerksplanung GmbH ins Spiel kommt. Nur selten ist den aufwendigeren Wünschen der Bauherren eine pragmatische Tragkonstruktion genügend. Schwierige Baugrundverhältnisse, der Begehr nach großen Räumen und möglichst unterzugsfrei, sind Aufagben für eine anspruchsvolle Tragwerksplanung. In diesem Zusammenhang geht es darum, die Anfertigung machbar herzustellen und ebenfalls den Kostenrahmen im Auge zu behalten. Weiters ist es Aufgabe des Tragwerksplaners, den Architekten bei der Planung zu beraten, damit eine dauerhafte, kostenmäßig und ideale Konstruktion gefunden wird und hierzu die zwingenden Nachweise zu führen.   

Im Anschluss daran werden die Ausführungspläne für den Rohbau erstellt. Basis hierfür bilden die Werkpläne des Architekten, die sämtliche Angaben über zwingende Aussparungen, Schlitze, Einbauteile etc. enthalten. Oft sind jene Pläne nicht vorhanden, so sind in den Rohbauschalplänen die Angaben aller sonstigen Beteiligten gesammelt und koordiniert werden müssen, um einen möglichst schnellen Ablauf sicherzustellen. Während der Ausführungsplanung ist eine fachliche Beratung obligatorisch um Themen wie Nachweise zur Gebrauchstauglichkeit, Rissbreitenbeschränkung, Verformung, Ratschläge zur Vermeidung von Wärmebrücken abzuklären, da jene Themen etliche Male zu strittigen Auseinandersetzungen am fertigen Bauwerk führen. Wenn zum Beispiel infolge von Durchbiegung das Wasser nicht in der ausgewählten Beschaffenheit abläuft oder sich an einer Sichtbetonwand größere Risse zeigen, ist Ärger vorprogrammiert und Nachbesserungen obligatorisch. Der unverfälscht ausgesuchte Spareffekt wird danach überwiegend vermehrt anhand Sanierungskosten ausgeglichen. Für desgleichen Anliegen und ebenfalls in Sachen neuer Baustoffe und den vielfältigen Voraussetzungen an Schall- und Wärmeschutz steht der Tragwerksplaner dem Architekten und Bauherrn beratend zur Seite. Im Vorfeld ist auf Folgen im Besonderen von Einsparungsentscheidungen hinzuweisen. Der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes gehört als Zusatzleistung gleichfalls zur Tragwerksplanung sowie die Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau.